Trinkwasserlabor Dr. Staber & Kollegen - Home

Ab 1. November 2011 trat die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) in Kraft. Durch die Trinkwasserverordnung soll bundesweit die Trinkwasserqualität noch mehr gesichert werden.

Neu ist, dass die Untersuchung auf Legionellen nach dem DVGW* Arbeitsblatt W 551 im Warmwasser für gewerbliche Betreiber von Großanlagen zur Pflicht wird.

Das bedeutet, dass sämtliche Hauseigentümer, deren Warmwasseranlagen mehr als 400 Liter fassen und/oder bei denen sich zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle 3 oder mehr Liter Inhalt befinden, also nahezu alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwasserwärmung, mindestens einmal jährlich ein zertifiziertes Labor beauftragen müssen, um das Wasser auf Legionellen zu untersuchen.

Die Kosten der Trinkwasseruntersuchung können vermutlich auf die Mieter umgelegt werden. Ganz sicher ist das jedoch nicht. Selbst wenn die Kosten der Trinkwasseruntersuchung auf die Miete umgelegt werden können, muß man bedenken, dass jede weitere Erhöhung der Mietnebenkosten den Spielraum für Erhöhungen der Kaltmiete einengt. Deswegen sind wir bemüht, die Trinkwasseruntersuchung für Sie kostengünstig durchzuführen. Dies ist uns unter anderem deswegen möglich, weil wir in Deutschland 13 Labore betreiben und somit mit unseren zertifizierten Probennehmern immer in Ihrer Nähe sind.

Trinkwasseruntersuchung komfortabel, zuverlässig und zu einem günstigen Preis - bundesweit! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

* DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

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